Internationales/Finanzmarkt - 6. November 2024

Gesetzentwurf zur Erteilung der Zustimmung zu dem Antrag der EIB zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung beschlossen

BMF, Pressemitteilung vom 06.11.2024

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erteilung der Zustimmung zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung beschlossen.

Die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank (EIB) beruht auf Empfehlungen der G20. Die Empfehlungen adressieren, wie multilaterale Entwicklungsbanken ihr Ausleihvolumen ohne Kapitalerhöhungen steigern können.

Bei der EIB geht es dabei um die sog. Gearing Ratio. Diese Kennzahl begrenzt – verkürzt gesagt – gegenwärtig die Darlehensvergabe der Bank auf 250 % des Eigenkapitals. Mit der Satzungsänderung soll zukünftig eine einfachere und flexiblere Anpassung der Gearing Ratio ermöglicht werden. Nach der von der EIB beantragten Satzungsänderung soll die Gearing Ratio beibehalten werden. Ihre Höhe soll aber künftig einstimmig durch den Rat der Gouverneure beschlossen werden können. Nach Inkrafttreten der Satzungsänderung wird die Gearing Ratio 290 % betragen.

Die Flexibilisierung ist angemessen, weil die EIB zwischenzeitlich neben der auch weiterhin sinnvollen Gearing Ratio über ein breiteres Instrumentarium zur Risikomessung und -überwachung verfügt. Dieses orientiert sich an bewährten Praktiken im Bankwesen und ist nach dem Vorbild von Geschäftsbanken modelliert. Die Bundesregierung wird auch weiterhin besonderen Wert auf die Beibehaltung der exzellenten Bedingungen für die Refinanzierung der EIB legen.

Die EIB hat dargelegt, dass sie ohne Anpassung der Gearing Ratio künftig weniger Investitionen als gegenwärtig tätigen könnte. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die EIB in zahlreichen Politikfeldern, wie zum Beispiel Investitionen in Klima und Digitalisierung, aber auch in Sicherheit und Verteidigung, ist eine Reduzierung der EIB-Geschäftstätigkeit aus Sicht der Bundesregierung keine sinnvolle Option. Insofern unterstützt die Bundesregierung die vorgeschlagene Satzungsänderung zur Flexibilisierung der Gearing Ratio und die künftige Erhöhung.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen