BMF, Mitteilung vom 15.04.2026
Um die finanzielle Situation der Länder und ihrer Kommunen zu unterstützen, hat sich die Bundesregierung entschlossen, über ein zeitlich befristetes Entlastungspaket sowohl Änderungen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) wie auch Anpassungen im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vorzunehmen.
Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz werden den Ländern ab 2026 bis 2029 zusätzliche Entlastungen in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr bereitgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen