EU-Steuern - 22. März 2021

Generalanwalt am EuGH: Finanzamt ist nicht Staatsanwalt

BRAK, Mitteilung vom 19.03.2021

Der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona hat dem EuGH in seinen Schlussanträgen vom 11. März 2021 in der Rechtssache Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster (C-66/20) vorgeschlagen zu entscheiden, dass eine Finanzbehörde keine Europäische Ermittlungsanordnung (EIO) erlassen darf.

Im Ausgangsfall ging es um das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster, welches eine EIO an die Staatsanwaltschaft Trient übermittelte. Nach deutschem Recht führt das Finanzamt bestimmte Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten selbständig durch, dabei soll es die Rechte und Pflichten erhalten, die sonst der Staatsanwaltschaft zustehen. Die Staatsanwaltschaft Trient berief sich auf die Richtlinie, welche besagt, dass eine EIO von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft getroffen und erlassen werden kann, sowie von jeder anderen Behörde, die in ihrer Eigenschaft als Ermittlungsbehörde in einem Strafverfahren für die Anordnung der Erhebung von Beweismitteln zuständig ist. Für letzteren Fall sieht die Richtlinie eine Validierung durch ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft vor. Dies hielt die Staatsanwaltschaft für erforderlich, der Generalanwalt schloss sich dem an.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 06/2021