DBA - 9. Dezember 2020

Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der BRD und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2019 beginnende Wirtschaftsjahre

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 - S-1315 / 19 / 10050 :004 vom 08.12.2020

Anliegend übersendet das BMF die am 23. November 2020 und am 2. Dezember 2020 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. August 1989 in der durch das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2019.

Die gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen – in Analogie zu den ausgetauschten Informationen im Rahmen der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte – die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten.

Die gemeinsame Erklärung wird für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 1. Januar 2020 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne – Austausch im März 2021 – angewendet. Der spontane Austausch länderbezogener Berichte wird damit für ein Jahr fortgeführt. Analog wurde bereits in den letzten drei Jahren der Austausch länderbezogener Berichte für die Wirtschaftsjahre 2016, 2017 und 2018 vorgenommen.

Der Spontanaustausch wird nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens für das am 14. August 2020 in Berlin gezeichnete Regierungsabkommen mit den USA über den automatischen Informationsaustausch durch den automatischen Informationsaustausch abgelöst.

Quelle: BMF