Internationale Steuerreformpläne - 5. November 2021

G20-Gipfel: Regierungschefs unterstützen internationale Steuerreformpläne der OECD inklusive der globalen Mindeststeuer

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 01.11.2021

Die Staats- und Regierungschef der G20-Staaten haben auf ihrem Treffen am 30./31.10.2021 die zuvor auf OECD-Ebene getroffene Einigung zu einer internationalen Steuerreform beschlossen (s. Punkt 32 der Abschlusserklärung). Ziel ist es, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen einzuschränken und eine faire Besteuerung zu gewährleisten. Die im Umsetzungsplan vereinbarten Modellregeln und multilateralen Instrumente sollen zügig entwickelt werden, damit die neuen Regeln 2023 auf globaler Ebene wirksam werden.

Die OECD-Vereinbarung besteht aus einer zwei Säulen-Lösung, die in 2023 in Kraft treten soll. Zum einen ist die Neuverteilung des Steueraufkommens aus Unternehmensgewinnen (Säule 1) das Ziel. OECD-Mitgliedsländer sollen auch die Gewinne von Unternehmen in ihrem Land besteuern können, wenn deren Geschäftsmodell keine physische Präsenz vor Ort erfordert. Die neuen Regeln gelten konkret für multinationale Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mehr als 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von mehr als 10 Prozent. 25 Prozent der Gewinne über der 10-Prozent-Marke werden den Marktstaaten zur Besteuerung zugewiesen. Zur Umsetzung von Säule 1 beabsichtigen die OECD-Länder in 2022 ein multilaterales Übereinkommen zu unterzeichnen (Umsetzung in 2023). Außerdem soll darin vorgesehen werden, dass alle bestehenden Steuern auf digitale Dienstleistungen und sonstige unilateralen Maßnahmen aufgehoben werden. Zum anderen ist die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent auf Unternehmensgewinne (Säule 2) vorgesehen. Dieser neue Mindeststeuersatz gilt für Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro und wird Schätzungen zufolge jährlich weltweit etwa 130 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen bringen. Die OECD wird zeitnah Mustervorschriften für die Mindeststeuer (Säule 2) erarbeiten, auf deren Grundlage die EU-Kommission eine rasche und einheitliche Umsetzung der OECD-Vereinbarung in europäisches Recht plant. Für den Fall, dass die OECD ihre Mustervorschriften und Modellregeln für die Säule 2 rechtzeitig finalisiert, möchte die EU-Kommission voraussichtlich bereits am 22.12.2021 einen Vorschlag zur Mindeststeuer vorlegen.

Laut Arbeitsprogramm der EU- Kommission ist für 2022 (voraussichtlich drittes Quartal) ein Vorschlag zur Umsetzung der globalen OECD-Vereinbarung über die Neuzuweisung von Besteuerungsrechten (Säule 1) vorgesehen. Allerdings ist von Seiten der EU-Kommission bisher noch nicht abschließend geklärt, ob für Säule 1 überhaupt eine EU-Gesetzgebung notwendig ist oder ob eine Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens der OECD durch die Nationalstaaten im Jahr 2022 bereits verbindlich ist und somit unmittelbar geltendes Recht darstellt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel