BMF, Mitteilung vom 22.04.2020
Seit dem Erlass der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2360) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Das Kabinett hat die Verordnung am 22. April 2020 beschlossen. Die Verordnung bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates.