Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - 14. Januar 2021

Fristverlängerung für Steuererklärungen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.01.2021

Steuererklärungen für das Jahr 2019, die mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt werden, sollen ein halbes Jahr später eingereicht werden können. Als Grund nennt ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/25795) die besondere Belastung steuerberatender Berufe durch die Corona-Krise. Bisher ist der 28. Februar 2021 letzter Abgabetermin. Auch die regulär 15 Monate zinsfreie Karenzzeit soll um sechs Monate verlängert werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 68/2021