Umsatzsteuer - 20. Juli 2026

Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S 7532/00030/011/043 vom 16.07.2026

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Vordruckmuster

1 Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden die beiliegenden Vordruckmuster an die aktuelle Rechtslage angepasst und neu bekanntgegeben:

  • FsEAusUN: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
  • FsEEBlKoeGes: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und Gesellschaften)
  • FsEEBlEinr: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Einrichtungen)
  • FsEEBlInternet: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das Internet)
  • FsEEBlPersb: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Personenbeförderung)
  • FsEEBlAnt: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Anteilseigner)
  • FsEAusUN Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung vom im Ausland ansässigen Unternehmern

II. Übersetzungen

2 Die in Randziffer 1 genannten Vordruckmuster werden auch in englischer und französischer Sprache bereitgestellt und sind gleichermaßen gültig.

III. Herstellung und Gültigkeit der Vordruckmuster

3 Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

4 Die beigefügten Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2026.

Anwendungsregelung

5 Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24. August 2021 – III C 3 – S 7532/19/10002 :003 (2021/0929157) -, BStBl I S. 1527 und des BMF-Schreibens vom 6. Dezember 2023 – III C 3 – S 7532/19/10002 :003 (2023/1166235) -, BStBl I S. 2089.

Schlussbestimmung

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen