Gesetzgebung - 23. Juni 2022

Finanzausschuss lehnt Übergewinnsteuer ab

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.06.2022

Eine Besteuerung von sogenannten Übergewinnen von Energiekonzernen, die angesichts der Krise sehr viel mehr als üblich verdient haben, soll es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung am 22.06.2022 unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (20/1849) ab. Nur Die Linke stimmte dafür. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab. Nach dem Willen der Fraktion die Linke soll nach dem Vorbild der italienischen Übergewinnsteuer der Teil der Unternehmensgewinne von Energiekonzernen im Geschäftsjahr 2022, der die Gewinne des Vorjahres um mehr als zehn Millionen Euro übersteigt, zusätzlich einer Übergewinnsteuer von 25 Prozent unterworfen werden. „Marktmächtige Energiekonzerne“, die ihre Einkaufspreise langfristig gesichert hatten, hätten durch die steigenden Energiepreise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine „außerordentliche Gewinne“ erwirtschaften können. Die Rechnung zahlten nun die Verbraucher.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 320/2022