Steuerhilfe-Paket - 24. Februar 2021

Finanzausschuss beschließt Steuerhilfe-Paket

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24,02.2021

Der Finanzausschuss hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. In einer Sitzung des Ausschusses am 23.02.2021 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen der AfD und der FDP dem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/26544) in geänderter Form zu. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit dem Gesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, geholfen werden. Familien sollen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen. Für Unternehmen und Selbständige soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 233/2021