Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.05.2020
Die FDP-Fraktion hat sich mit ihrer Forderung nach einem Verzicht auf die geplante Aktiensteuer nicht durchsetzen können. In einer von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am 13.05.2020 lehnten sowohl die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD als auch die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag (
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) ab. Die FDP-Fraktion stimmte für ihren Antrag, die AfD-Fraktion enthielt sich.
Die FDP-Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, von der Einführung einer Finanztransaktionsteuer wegen der negativen Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge Abstand zu nehmen. Die Finanztransaktionsteuer sei ein ökonomisch verfehlter Ansatz. Das ursprüngliche Ziel, die Finanzinstitute mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, werde nicht erreicht, da die Steuerbelastung im Wege der Überwälzung von den Anlegern, Sparern oder der Realwirtschaft getragen werden müsse. Auch die zuletzt erfolgte Einigung zwischen Deutschland und Frankreich auf eine Finanztransaktionsteuer nach französischem Vorbild macht nach Ansicht der FDP-Fraktion aus der Steuer eine Kleinaktionärssteuer, die von professionellen Händlern durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate umgangen werden könnte. Die Realwirtschaft werde belastet, da durch eine Steuer auf Aktientransaktionen im Ergebnis die Eigenkapitalbeschaffung erschwert werde. Da Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Fonds nicht befreit werden sollen, werde auch die Altersvorsorge der Bürger belastet.
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