EU-Steuern - 12. Januar 2026

EU-Kommission veröffentlicht Bericht zu Steuerlücken „Mind the gap“

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.01.2026

Die EU-Kommission veröffentlichte am 11.12.2025 den Bericht „Mind the gap“, in dem sie Steuerlücken in der EU im Bereich der Mehrwertsteuer und Körperschaftsteuer bewertet. Der Bericht soll eine Grundlage für weitere Maßnahmen auf EU-Ebene schaffen, um Steuerschlupflöcher zu verringern. Da gesetzgeberische Maßnahmen auf Grund der Einstimmigkeit begrenzt sind, können u. a. effektive Instrumente weiterentwickelt werden, um beispielsweise die Leistungsfähigkeit und Resilienz nationaler Steuersysteme zu bewerten, das Bewusstsein für zentrale Herausforderungen der Steuerpolitik zu schärfen oder der Austausch bewährter Praktiken gefördert werden. Dies soll laut EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten unterstützen, compliance bezogene Steuerlücken zu schließen oder die Effizienz ihrer Steuersysteme zu verbessern.

Im Bericht wird festgestellt, dass die Steuereinnahmen in der EU zwischen 2021 und 2023 etwas zurückgingen, was auf vorübergehende Steuererleichterungen zurückzuführen ist. In 2023 sanken sie auf 39 % des BIP, das niedrigste Niveau seit 2011. Dies wird mit niedrigeren Einnahmen aus Umwelt- und Grundsteuern erklärt, die auf Grund vorübergehender Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Abmilderung der Inflation oder reduzierter Steuersätze für Umweltsteuern entstanden sind.

Laut EU-Kommission zeigen die Steuersysteme in den EU-Mitgliedstaaten große Unterschiede im Hinblick auf die Steuerbelastung und Steuerstruktur auf. In 2023 erreichte die Steuerbelastung in fünf EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Frankreich und Belgien, mehr als 42 % des BIP und in vier EU-Mitgliedstaaten, u. a. Irland und Rumänien, weniger als 30 %. Die Besteuerung des Faktors Arbeit (inkl. Sozialabgaben) stellte in 25 EU-Mitgliedstaaten die wichtigste Einnahmequelle dar, und in 13 von diesen Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Belgien und Frankreich, machte sie mehr als die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen aus. Insgesamt betrugen die Steuern auf den Faktor Arbeit in der EU 51,2 % der Steuereinnahmen. Große Unterschiede gibt es bei den Verbrauchs- (26,9 % des Gesamtaufkommens) und Kapitalsteuern (21,9 %) zwischen den EU-Ländern.

Die Schätzungen zur EU-MwSt-Compliance-Lücke im Jahr 2023 belaufen sich auf 128 Milliarden Euro (9,5 % der gesamten geschätzten MwSt-Schuld bei vollständiger Steuercompliance (VTTL). Zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt es auch hier große Unterschiede. So wies Österreich z. B. die niedrigste MwSt-Compliance-Lücke mit 1 % auf, wohingegen Rumänien die größte Lücke mit 30 % hat. Positiv wird die MwSt-Compliance-Lücke von Deutschland (geschätzt auf 31 Milliarden Euro in 2023, ca. 10 % der gesamten Umsatzsteuerschuld) erwähnt, die nahe am EU-Durchschnitt liegt. Zudem schneidet die deutsche MwSt-Verwaltung gut ab, obwohl einige Prozesse vereinfacht werden könnten, wie z. B. die MwSt-Registrierung ausländischer Unternehmen. Gute Leistungen werden Deutschland bei der Registrierung, Abmeldung und Identifizierung von Steuerpflichtigen attestiert. Es wendet gute Praktiken – basierend auf Risikoanalysen – an, um sicherzustellen, dass die Registrierungsdatenbank vollständig, genau und auf dem neuesten Stand ist. Auch bei der Reaktion bei Hinweisen auf MwSt-Betrug reagiert Deutschland schnell (innerhalb 15-30 Tage) und ändert den Status der MwSt-Identifikationsnummer auf ungültig bei inländischen und intra EU-Transaktionen. Jedoch bemängelt der Bericht ein fehlendes System zur Überwachung vorgenommener Änderungen in der MwSt-Verwaltung und empfiehlt die Einführung eines solchen Systems, um die Wirksamkeit der Änderungen in Prozessen und Verfahren bei der MwSt-Erhebung zu analysieren.

Die MwSt-Policy-Lücke liegt EU-weit in 2023 bei 51 % des fiktiven idealen MwSt-Aufkommens. Die für Deutschland geschätzte Lücke liegt mit 46 % leicht unter dem EU-Durchschnitt.

Was die Schätzungen der Körperschaft- (CIT) und Einkommensteuerlücke (PIT) betrifft, sind die Ambitionen der EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben spezielle Programme zur Schätzung von CIT- (z. B. Dänemark, Frankreich, Italien) und PIT-Lücken (z. B. Italien, Niederlande und Dänemark) eingerichtet. Finnland hat kürzlich begonnen, Schätzungen zu CIT und PIT zu veröffentlichen. Das gemeinsame Forschungszentrum der EU-Kommission (JRC) hat einen neuartigen makroökonomischen Ansatz zur Schätzung der CIT-Lücke entwickelt, der die Berechnung von Annährungswerten für 23 Mitgliedstaaten ermöglicht (aber keine Berücksichtigung von CIT-Lücken, die durch Steuervermeidung und grenzüberschreitende Gewinnverlagerung hervorgerufen wurden). Nach dieser Methodik beträgt die durchschnittliche CIT-Lücke 10,9 %, wobei sie auf unter 3 % in Dänemark, den Niederlanden und Finnland geschätzt wird. Im Bericht wird positiv angemerkt, dass Deutschland eine relativ geringe CIT-Lücke von 7,6 % aufweist und damit unter dem EU-Durchschnitt liegt. Jedoch wird kritisiert, dass Deutschland nicht offiziell nationale Steuerlücken schätzt und veröffentlicht, obwohl die deutsche Finanzverwaltung an dem EU-Projekt TADEUS/FISCALIS zur Steuerlückenschätzung (inkl. der Unterarbeitsgruppe zur CIT-Lücke) teilnimmt.

Weitere Einnahmeverluste bei vielen Steuerarten entstehen den EU-Mitgliedstaaten durch die Schattenwirtschaft, die laut einer vom EU-Parlament veröffentlichten Studie in 2022 auf 17,6 % des BIP geschätzt wurde. Die höchsten Anteile verzeichnet demnach Bulgarien mit 33,1 % und Kroatien mit 29,7 %, wohingegen Österreich (6,6 %), die Niederlanden (8,2 %) und Deutschland (8,8 %) die niedrigsten Werte aufweisen.

Laut EU-Kommission würden die meisten EU-Länder von einer regelmäßigen Überprüfung und Bewertung von Steuervergünstigungen profitieren. Nur wenige EU-Mitgliedstaaten, wie die Niederlande und Österreich, haben gesetzliche Regelungen, die eine regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Steuervergünstigungen vorsieht. Einige Länder, wie Belgien, integrieren die Überprüfung von Steuervergünstigungen in ihre allgemeine Ausgabenprüfung. In anderen EU-Staaten, wie Spanien, überprüft sie ein unabhängiger Haushaltsrat. Im Bericht wird positiv erwähnt, dass Deutschland halbjährlich einen Bericht zu direkten Subventionen und Steuervergünstigungen veröffentlicht und wichtige Posten der Steuervergünstigungen teilweise – durch externe Akteure, i. d. R. Forschungsinstitute – bewertet. So hat der Rechnungshof zuletzt ein Einsparpotenzial von 30 Milliarden Euro bei Steuervergünstigungen festgestellt.

Zu den Stärken Deutschlands zählt laut Bericht eine stabile Steuererhebung und –-eintreibung. Kürzliche Änderungen im MwSt-Recht tragen zur Modernisierung der MwSt-Erhebung durch die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für inländischen Unternehmen bei. Für die Steuerbeitreibung sind Risikomanagementsysteme vorhanden, die ggf. einen Beitrag zu einem sehr niedrigen Steuerrückstand geleistet haben. Jedoch kritisiert die EU-Kommission, dass die Koordination zwischen den Steuerverwaltungen auf Bundes- und Landesebene eine Herausforderung darstellt.

Viele EU-Mitgliedstaaten haben Fortschritte bei der Digitalisierung und der Integration von neuen Technologien in den Steuerverwaltungen gemacht. Litauen, Portugal und Spanien gelten als Vorbilder bei vorausgefüllten Erklärungen und beim elektronischen Einreichen von Erklärungen. Fortschritte werden Deutschland beim elektronischen Einreichen von Steuererklärungen bescheinigt, jedoch liegt es hinter dem EU-Durchschnitt, v. a. bei der Einkommensteuererklärung (78,8 % in 2023 vs. 87,1 % in der EU), zurück. Hessen wird im Bericht als Positivbeispiel mit 84 % in 2023 genannt. Auch beim elektronischen Einreichen von MwSt-Erklärungen (94,6 %) liegt Deutschland hinter dem EU-Durchschnitt von 99,2 % in 2023 zurück.

Die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung wird bemängelt, da sie nur langsam voranschreitet, was teils durch die Verteilung der Aufgaben auf die Länder erklärt wird. Obwohl digitale Strategien existieren, stößt die landesweite Umsetzung auf Hindernisse. So haben die Steuerverwaltungen der Länder ihre eigenen Iokalen IT-Systeme. Die in 2007 ins Leben gerufenen Initiative KONSENS verzögerte sich trotz erheblichen Ressourceneinsatz immer weiter, was auch vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde.

Obwohl digitale Lösungen existieren, wird das Fehlen einer integrierten Datenbank bemängelt, über die alle Verwaltungen Informationen beziehen können. Digitale Systeme, wie z. B. ELSTER für das Ausfüllen der Steuererklärung bestehen, aber das Once-Only Prinzip wird nicht vollständig über alle staatlichen Dienstleistungen hinweg umgesetzt. So müssen Arbeitgeber Daten über ihre Beschäftigten über ein besonderes elektronisches Meldeverfahren (DEÜV) an die Sozialversicherungen übermitteln und parallel dazu weitgehend dieselben Daten an die Finanzämter melden. Es gibt keine integrierte Plattform für den Datenaustausch aus der die Informationen bezogen werden können, damit sich überschneidende Meldepflichten der Steuerzahler vereinfachen.

Des Weiteren wird bemängelt, dass Deutschland keine vorausgefüllten CIT- und MwSt-Erklärungen anbietet und Unternehmen gezwungen sind, händisch alle Daten in ELSTER einzutragen. Mitgliedstaaten, wie Italien, Portugal und Spanien werden als Vorbilder genannt, die vorausgefüllte MwSt-Erklärungen unter Nutzung von Echtzeit-Transaktionsmeldungen und eRechnungssystemen eingeführt haben. Die EU-Kommission argumentiert, dass Deutschland im Lichte der EU-Initiative zu „VAT in the digital age“ (ViDA) seine digitale Steuerinfrastruktur modernisieren sollte, um mit den best practices Schritt halten zu können. Jedoch äußern Experten Zweifel, dass die neue MwSt-Meldeplattform pünktlich an den Start geht, da noch von bestehenden Hindernissen berichtet wird, bevor die Berichts- und Registrierungsplattform voll funktionsfähig ist. Deutschland erhält Unterstützung über den technischen Support der EU-Kommission (technisches Support Instrument), um das Meldesystem aufzubauen. Das laufende Projekt zielt darauf ab, den Design-/Akkreditierungsprozess für Anbieter von E-Rechnungsplattformen zu entwickeln, der für die Übertragung von Daten zwischen Unternehmen und der Steuerverwaltung verwendet wird.

Im Gegensatz zu digitalen Vorreitern wie Estland oder Finnland sind deutsche Online-Dienste weniger integriert, nicht vollständig automatisiert und fehleranfällig. Als Beispiel werden wiederholte Fehlfunktionen von ELSTER für Körperschaftsteuererklärungen genannt. Dies erhöht u. a. die Compliancezeit und -kosten für Unternehmen. Eine Erweiterung der ELSTER-Funktionalitäten, insb. bei den Unternehmenssteuern, würde die Compliance verbessern und im Einklang mit der ViDA stehen.

Der Einsatz von KI in der Steuerverwaltung wächst schnell. Laut OECD nutzen 72 % der Steuerverwaltungen KI weltweit. In der EU sind Finnland und Estland führend. Positiv im Bericht wird hervorgehoben, dass Deutschland als ein früher KI-Anwender in der Steuerverwaltung gilt. So kommt KI bei der Risikoanalyse, Betrugserkennung und Prüfungen zum Einsatz. Das vom Bundeszentralamt für Steuern entwickelte Tool X-PIDER, das für das Durchsuchen nicht gemeldeter Geschäftstätigkeit von eCommerce Plattformen eingesetzt wird, wird als Positivbeispiel genannt. IT gestützte Risikomanagement-Systeme werden von der Steuerverwaltung für die Auswahl von intensiver zu prüfenden komplexen Fällen eingesetzt. Bei Fällen mit geringem Risiko kann die Steuererklärung automatisch bearbeitet werden. Es wird festgestellt, dass der bisher eher begrenzte KI-Einsatz auf Landesebene verbesserungswürdig ist und es nur eine begrenzte Koordination zwischen den Bundesländern gibt. Als Beispiel wird Nordrhein-Westfalen aufgeführt, dass im Mai 2025 ein Pilotprojekt zur KI-gestützten Bearbeitung von Steuererklärungen in vier ausgewählten lokalen Finanzämtern gestartet hat.

Als zentrales Instrument der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden wird der automatische Informationsaustausch über die DAC-Richtlinie angesehen. Ein erfolgreicher automatischer Informationsaustausch ist davon abhängig, dass die EU-Mitgliedstaaten fähig sind, die von anderen Ländern erhaltenen Daten zu verarbeiten und für den Abgleich zu nutzen. In den letzten Jahren hat sich die Nutzung der erhaltenen Daten erheblich verbessert. So liegt die durchschnittliche Abgleichrate laut Bericht bei 84 % für DAC1, 87 % für DAC2, 96 % für DAC3 und 96 % für DAC4. Deutschland nutzt regelmäßig Daten aus dem automatischen Informationsaustausch, so z. B. aus DAC1 und DAC2 zur Risikobewertung und Steuerbewertung. Die Daten werden im Bereich der Einkommens- und Erbschaftsteuer als auch bei der Bewertung der Körperschaftsteuer herangezogen. Die Datenabgleichsquoten im Hinblick auf Einzelpersonen liegen für DAC1 und DAC2 (89 % für 2024) über dem EU-Durchschnitt. Besonders intensiv werden Daten aus DAC6 zur Identifizierung der entsprechenden Steuerpflichtigen genutzt (91 % Abgleichsquote).

Deutschland nimmt Platz 16 im Länderranking der 27 EU-Mitgliedstaaten ein im Tax complexity index ein. Dieser misst die Komplexität des Körperschaftsteuersystems aus Sicht eines multinationalen Unternehmens.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel