Corona-Krise - 18. März 2020

EU-Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Corona-Krise

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.03.2020

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 17.03.2020 einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise übermittelt. „Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln (…) – ohne die Einheit zu untergraben, die Europa gerade in einer Krise braucht“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern. Die gelockerten Regeln sollen in den kommenden Tagen greifen.

Am 13.03.2020 hatte die Kommission in einer
Mitteilung
aufgelistet, welche Staatshilfen schon jetzt ohne Probleme mit der EU-Wettbewerbsaufsicht möglich sind. Gestützt auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise in den Jahren 2007-2009 wird der temporäre Rahmen, der nun rasch mit den Mitgliedstaaten konsultiert wird, weitere Hilfen kurzfristig ermöglichen. Zum Beispiel können Fluggesellschaften kurzfristige Unterstützung erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits strenge Auflagen für Staatshilfen bekommen haben.