Faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft - 19. Januar 2021

Konsultation zur Digitalabgabe eingeleitet

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 18.01.2021

Die EU-Kommission hat eine bis zum 12.04.2021 andauernde Konsultation zur Einführung einer Digitalabgabe in der EU eingeleitet. Ziel ist eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Zudem soll sie als neues Eigenmittel für die Finanzierung des EU-Aufbauplans dienen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in einen Richtlinienvorschlag einfließen, den die EU-Kommission für das zweite Quartal 2021 angekündigt hat.

In einem Fahrplan, den die EU-Kommission kurz zuvor veröffentlicht hatte, zeigt sie ihre ersten Überlegungen zu dem Vorhaben auf. Der Fahrplan kann noch bis zum 11.02.2021 kommentiert werden kann.

Die Grundlage für den Vorschlag stellen laut EU-Kommission die Arbeiten auf OECD-Ebene und der G20 bzw. die bis Mitte 2021 angestrebte OECD-Lösung dar. Darüber hinaus will sie weitere Optionen prüfen:

  • Aufschlag auf die Körperschaftsteuer von Unternehmen, die bestimmte digitale Tätigkeiten in der EU ausüben;
  • eine Steuer auf die Einkünfte, die durch bestimmte digitale Tätigkeiten in der EU erzielt werden;
  • eine Steuer auf digitale Transaktionen im B2B-Bereich.

Es wird damit gerechnet, dass die Initiative Auswirkungen u. a. auf die Wettbewerbsfähigkeit oder Kosten im Bereich der Steuercompliance haben wird.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel