Bekämpfung von Steuerbetrug - 4. Oktober 2019

Ermächtigung zur Einführung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Portugal und Rumänien

Am 27.09.2019 wurden im EU-Amtsblatt zwei Durchführungsbeschlüsse veröffentlicht, die Portugal und Rumänien erlauben, Sonderregelungen im Bereich der Mehrwertsteuer einzuführen, um Steuerbetrug und -umgehung zu bekämpfen: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1592 ermächtigt Portugal die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Kork, Holz, Pinienzapfen und Pinienkernen in der Schale einzuführen. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2020 bis […]

Am 27.09.2019 wurden im EU-Amtsblatt zwei Durchführungsbeschlüsse veröffentlicht, die Portugal und Rumänien erlauben, Sonderregelungen im Bereich der Mehrwertsteuer einzuführen, um Steuerbetrug und -umgehung zu bekämpfen:

  • Der
    Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1592
    ermächtigt Portugal die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Kork, Holz, Pinienzapfen und Pinienkernen in der Schale einzuführen. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
  • Der
    Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1593
    (zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/676/EU) ermächtigt Rumänien den Durchführungsbeschluss 2013/676/EU bis zum 31.12.2022 im Hinblick auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Holzerzeugnissen zu verlängern.