Mehrwertsteuer - 12. September 2019

Erhebung und Übermittlung von MwSt: Statistiken zur kleinen einzigen Anlaufstelle veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 09.09.2019 Statistiken über die Verwendung der in 2015 eingeführten kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) veröffentlicht. KEA dient zur Erhebung und Übermittlung der Mehrwertsteuer für Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienste, die grenzüberschreitend an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten erbracht werden. KEA wird durch das in 2017 verabschiedete MwSt-Paket für den elektronischen Handel (s. Richtlinie […]

Die EU-Kommission hat am 09.09.2019
Statistiken
über die Verwendung der in 2015 eingeführten kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) veröffentlicht. KEA dient zur Erhebung und Übermittlung der Mehrwertsteuer für Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienste, die grenzüberschreitend an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten erbracht werden. KEA wird durch das in 2017 verabschiedete MwSt-Paket für den elektronischen Handel (s.
Richtlinie (EU)2017/2455
,
Verordnung (EU) 2017/2454
,
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2459
) ab 2021 zu einem One-Stop-Shop ausgeweitet.

Die Statistiken zeigen, dass die MwSt-Einnahmen konstant steigen: von 3 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf über 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2018. Die eingenommene Mehrwertsteuer für 2018 ist im Vergleich zu den Zahlen von 2017 sogar um über 20 % gestiegen.