Gesetzgebung - 24. Februar 2022

Ergebnis des Koalitionsausausschusses vom 23. Februar 2022 – 10 Entlastungschritte für unser Land

BMF, Mitteilung vom 24.02.2022

Der Koalitionsausschuss hat sich am 23. Februar 2022 vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf zehn Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden.

  1. Unterstützung bei den Stromkosten – EEG-Umlage fällt weg
    Angesichts der gestiegenen Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst.
  2. Unterstützung bei der Steuer – Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht
    Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  3. Unterstützung bei der Steuer – Grundfreibetrag wird erhöht
    Außerdem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  4. Unterstützung für Fernpendler – Fernpendlerpauschale wird angehoben
    Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.
  5. Unterstützung für Bedürftige – Coronazuschuss wird eingeführt
    Erwachsene Beziehende von existenzsichernden Leistungen werden mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.
  6. Unterstützung für Kinder – Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder kommt
    Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder wird zum 1. Juli 2022 auf den Weg gebracht. Er soll in Höhe von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
  7. Unterstützung für Geringverdienende – Erhöhung des Mindestlohns kommt
    Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro sorgt für eine Erhöhung des Nettoeinkommens für viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Deutsche Bundestag wird das entsprechende Gesetz zügig beschließen.
  8. Unterstützung bei der Steuer – Corona-Hilfe-Paket kommt
    Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende Maßnahmen enthält:
    • Erweiterte Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden),
    • Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können),
    • Verlängerung Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr.
    • Steuerbefreiung Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),
    • Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben) und
    • Verlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.)
    Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz zügig beschließen.
  9. Unterstützung für Beschäftigte und Unternehmen – Kurzarbeitergeld wird verlängert
    Die Bundesregierung hat die zum 31. März 2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert (Höchstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate, Regelungen zu den erhöhten Leistungssätzen bei längerer Kurzarbeit, Anrechnungsfreiheit von Mini-Jobs, Zugangserleichterungen).
  10. Heizkostenzuschuss kommt
    Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen wird zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Quelle: BMF