BMF, Mitteilung vom 04.10.2024
In den letzten Jahren wurde der Anlegerschutz in Reaktion auf verschiedene Fehlentwicklungen bereits erheblich gestärkt, insbesondere durch das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes aus dem Jahr 2021. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Fortentwicklung der Finanzmärkte und Erfahrungen aus der Praxis dient der Referentenentwurf der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes. Er sieht dazu im Wesentlichen Anpassungen des Vermögensanlagengesetzes und ergänzend des Wertpapierhandelsgesetzes sowie des Wertpapierprospektgesetzes vor.
Stellungnahme können bis spätestens
23. Oktober 2024
an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: VIIB5@bmf.bund.de.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen