Lohnsteuer - 24. Mai 2023

Entwürfe zu geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab 01.07.2023

BMF, Mitteilung vom 17.05.2023

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 (Anwendung spätestens ab dem 01.09.2023) – Entwürfe –

  • Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
  • Die Einfärbungen (markieren die Änderungen, außer in den Ablaufdiagrammen) werden vor Bekanntmachung der endgültigen Programmablaufpläne entfernt.
  • Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen