Berufsstand - 6. Dezember 2019

Elektronische Vollmachtsdatenbank zukünftig im Eigenbetrieb der BStBK – DATEV eG technischer Dienstleister der Übergangslösung

BStBK, Pressemitteilung vom 05.12.2019

Am 03.12.2019 hat das Bundeskartellamt sein Verfahren gegen die Bundessteuerberaterkammer und ihre Mitglieder wegen der Exklusivvergabe der sog. elektronischen Vollmachtsdatenbank an die DATEV eG eingestellt. Mit der Zusage, die Vollmachtsdatenbank künftig im Eigenbetrieb zu führen, konnte die BStBK erreichen, dass die Online-Anwendung mit ihren bisherigen Funktionalitäten bestehen bleibt und sich für die Steuerberater nichts ändert.

Das Gesetz zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ führte u. a. die „vorausgefüllte Steuererklärung“ ein. Seitdem können Steuerberater – sofern entsprechend bevollmächtigt – auf die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Veranlagungsdaten ihrer Mandanten zugreifen und diese entsprechend verarbeiten. Über die Vollmachtsdatenbank der Berufskammern wird sichergestellt, dass nur zugelassene Steuerberater Mandantendaten abrufen.

Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Vorhaben der vorausgefüllten Steuererklärung intensiv in der Fachliteratur diskutiert und schließlich unter großem Zeitdruck bei allen Beteiligten eingeführt. Im Markt der Steuerberatersoftware hatte sich nach erstem Markterkunden nur die DATEV eG mit dem Betrieb der notwendigen Online-Anwendung beschäftigt. Grund genug, sie mit dem Aufbau dieses Berechtigungsmanagements zu beauftragen.

Das Bundeskartellamt kritisierte dieses Vorgehen und führte seit dem Jahr 2017 ein Verfahren gegen die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern. Da die IT-Systeme der Finanzverwaltung aber derzeit nur mit einer Online-Datenbank zur Übermittlung der Vollmachten arbeiten können, wurde eine generelle Öffnung für andere Marktteilnehmer verworfen.

BStBK und Steuerberaterkammern haben zugesagt, dass die BStBK die Vollmachtsdatenbank ab Mitte 2020 im Eigenbetrieb führen wird. Über diesen Weg ist sichergestellt, dass sich in der praktischen Anwendung keine Änderungen ergeben und die in der Vollmachtsdatenbank gespeicherten Vollmachten vollumfänglich erhalten bleiben. Das Bundeskartellamt hat anerkannt, dass die DATEV eG der technische Dienstleister dieser Übergangslösung ist, die sich nun in Vorbereitung befindet.