Umsatzsteuer - 10. Dezember 2021

Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S-7146 / 20 / 10001 :005 vom 10.12.2021

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde mit § 6b UStG eine Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Konsignationslagerregelung für Lager im Sinne des § 6b UStG).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2021 – C 2 – S 7280-a/19/10002 :001 (2021/1226715) -, BStBl I S. XXX, geändert worden ist, erneut geändert.

(…)

Anwendung

Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle Umsätze, die die Lieferung von Gegenständen in ein Lager im Sinne des § 6b UStG betreffen, anzuwenden, für die der Transport durch Beförderung oder Versendung am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat. Für alle vor dem 1. Januar 2020 im Abgangsmitgliedstaat begonnenen, aber nach dem 31. Dezember 2019 im Bestimmungsmitgliedstaat endenden Lieferungen ist die Vereinfachungsregelung nicht anzuwenden.

Zum Verfahren zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen nach § 18a UStG für Lieferungen im Rahmen der Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG wird auf die Regelungen des BMF-Schreibens vom 28. Januar 2020, BStBl I S. 224 hingewiesen.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF