BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S 7287-a/00019/007/243 vom 15.10.2025
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern das neue Schreiben.
Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 wird in einigen Randnummern (Rn.) und Zwischenüberschriften geändert bzw. ergänzt (Änderungen sind fett dargestellt).
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 30. September 2025 – III C 2 – S 7410/00029/042/052, geändert worden ist, wird erneut geändert.
Anwendungsregelung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführt werden, wobei die Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2027 zu beachten sind (vgl. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, Rn. 62 bis 65). Für zuvor ausgeführte Umsätze ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in seiner am 31. Dezember 2024 gültigen Fassung anzuwenden.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen