financial transaction tax (FTT) - 13. Dezember 2019

Eckpunkte für europäische Finanztransaktionsteuer vorgestellt

Nachdem der in 2011 von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine Mehrheit im EU-Finanzministerrat finden konnte, legte sie in 2013 einen Vorschlag zur Einführung dieser Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit (mind. 10 Mitgliedstaaten) vor. Daran beteiligte Mitgliedstaaten sind neben Deutschland, u. a. Frankreich, Belgien, Österreich und Italien. Nachdem das Dossier auch […]

Nachdem der in 2011 von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine Mehrheit im EU-Finanzministerrat finden konnte, legte sie in 2013 einen Vorschlag zur Einführung dieser Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit (mind. 10 Mitgliedstaaten) vor. Daran beteiligte Mitgliedstaaten sind neben Deutschland, u. a. Frankreich, Belgien, Österreich und Italien. Nachdem das Dossier auch in diesem Rahmen ins Stocken geriet, wollten Frankreich und Deutschland die Arbeiten vorantreiben, um sie zum Abschluss zu führen. Vorbild dafür soll das französische Modell sein.

Nun hat Deutschland am 10.12.2019 den anderen Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligt sind, einen neuen Textvorschlag vorgelegt. Ziel ist es, die Finanztransaktionsteuer schnell zum Abschluss zu bringen.

Wesentliche Eckpunkte
der geplanten Finanztransaktionsteuer sind:

  • Besteuerung des Aktienerwerbs von börsennotierten Unternehmen mit Sitz im Inland;
  • Besteuerung ausschließlich von Unternehmen, deren Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro liegt;
  • Der Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen;
  • Ausnahmen: keine Steuer auf Erstemissionen und auf Geschäfte, die der sog. Marktpflege (Sicherstellungen von Angebot und Nachfrage) dienen.

Das Bundesministerium der Finanzen schätzt das jährliche Aufkommen auf 1,5 Mrd. Euro, das größtenteils zur Finanzierung der im November 2019 beschlossenen Grundrente verwendet werden soll.

Der Vorschlag des Finanzministers ruft starke Kritik hervor. Anlegerschützer und Aktionärsverbände kritisieren etwa, dass das eigentliche Ziel – hochspekulative Auswüchse auf Finanzmärkten zu unterbinden – offenkundig verfehlt wird, da eben diese Anlagen nicht besteuert werden. Die Steuer diene in dieser Ausgestaltung nur der Finanzierung von Staatsausgaben. Ferner wird etwa vom Deutschen Aktieninstitut kritisiert, dass ein solches Vorhaben gerade in Zeiten extrem schwacher Zinsen und problematischer Demographie zu einer erschwerten Altersvorsorge führt und besonders Kleinanleger trifft.