Staatliche Beihilfen - 28. August 2019

Dürre in Europa: EU-Staaten geben grünes Licht für Hilfen für Landwirte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.08.2019

Die EU-Staaten haben am 28.08.2019 grünes Licht für Unterstützungsmaßnahmen für die europäischen Landwirte gegeben. Die Europäische Kommission hatte sie im vergangenen Monat vorgeschlagen , um die Auswirkungen der anhaltenden Dürre auf die europäische Landwirtschaft zu mindern. Ein größerer Teil der Agrar-Direktzahlungen und Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums kann nun bereits vorab gezahlt werden. Zudem erhalten Landwirte mehr Flexibilität bei der Nutzung von Flächen: Auch auf Flächen, die normalerweise nicht für Produktionszwecke genutzt werden dürfen, können Futtermittel angebaut werden.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan erklärte: „Diese Maßnahmen sollen die europäischen Landwirte finanziell entlasten und vor einem Mangel an Futter für ihre Tiere schützen. Wir haben die Situation seit Beginn der extremen Klimaereignisse aufmerksam verfolgt und wollen unsere Landwirte unterstützen. Die Kommission steht durchgehend in enger Verbindung mit allen Mitgliedstaaten und hat bei Bedarf rasch reagiert.“

Die Mitgliedstaaten haben sich in einer Ausschusssitzung auf höhere Vorauszahlungen und mehrere Ausnahmen von den Ökologisierungsvorschriften geeinigt, um die Landwirte bei der Versorgung ihrer Tiere mit ausreichend Futter zu unterstützen.

Im Einzelnen umfassen geht es um die:

  • Bereitstellung von bis zu 70 Prozent der Direktzahlungen ab Mitte Oktober;
  • Bereitstellung von bis zu 85 Prozent ihrer Zahlungen für die ländliche Entwicklung, sobald das Maßnahmenpaket Anfang September offiziell angenommen ist.

Ferner werden Ausnahmen von bestimmten Ökologisierungsvorschriften gestattet, um mehr Futtermittel verfügbar zu machen. Dies schließt die Möglichkeit ein,

  • brachliegende Flächen als gesonderte Kultur oder als ökologische Vorrangfläche zu betrachten, auch wenn diese Flächen abgeweidet oder zu Erzeugungszwecken abgeerntet wurden;
  • Zwischenfrüchte als „Reinkultur“ (und nicht, wie derzeit vorgeschrieben, Mischkultur) anzupflanzen, wenn sie für die Beweidung/Futtererzeugung bestimmt sind;
  • den Mindestzeitraum von acht Wochen für den Anbau von Zwischenfrüchten zu verkürzen, damit Ackerbauern ihre Winterkulturen rechtzeitig nach ihren Zwischenfrüchten aussäen können.