Gewerbesteuer - 1. Februar 2022

DStV zum Koalitionsvertrag: Was fehlt…?

DStV, Mitteilung vom 01.02.2022

Der Koalitionsvertrag enthält einen bunten Strauß an steuerrechtlichen Themen. Doch nicht alle wichtigen Punkte konnten die Himmelsleiter in das Papier der Ampelpartner bezwingen. Insbesondere für sportlichere Herausforderungen, wie die Gewerbesteuer, scheint der Koalition momentan noch die nötige Kraft zu fehlen. Der DStV motiviert, auch dieses Thema zeitnah beherzt anzugehen.

Abgehängt: Schlusslicht Gewerbesteuer!

Auf dem internationalen Parkett ein Exot, für Unternehmen in Krisenzeiten ein die Liquidität bedrohendes Risiko und für viele Kommunen ein coronabedingter Kümmerling. Wie man es auch dreht und wendet, aus allen Perspektiven wird deutlich: Die Gewerbesteuer verfügt über so manche Schwachstelle und bestätigt in Zeiten der Pandemie einmal mehr die ihr seit Jahren entgegengebrachte Kritik. Eine Neustrukturierung der kommunalen Finanzsituation ist daher längst überfällig. Der Zeitpunkt, diese anzugehen, ist passender denn je. Dennoch: Der Koalitionsvertrag schweigt sich über den Problempatienten Gewerbesteuer aus. Dabei ist die Diagnose eindeutig:

Als zusätzliche Unternehmensteuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer verursacht die Gewerbesteuer einen hohen bürokratischen Aufwand nebst entsprechenden Kosten. Ihr komplexes Hinzurechnungsmodell, die nur teilweise ertragsteuerliche Anrechenbarkeit und die begrenzten Verlustnutzungsmöglichkeiten tragen ihren Teil zur inakzeptablen Sonderposition der Gewerbesteuer bei. Hierauf hatte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) bereits im Zuge seiner DStV-Positionen zur Bundestagswahl 2021 hingewiesen.

Eigenkapitalbasis der Unternehmen in Gefahr

Erhoben auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs belastet die Gewerbesteuer die finanzielle Substanz von Unternehmen. Sie führt im schlechtesten Fall dazu, dass diese auch im Verlustfall allein infolge der Hinzurechnungen einen positiven Gewerbeertrag erzielen und entsprechend mit Gewerbesteuer belastet werden. Dies braucht Liquiditätsreserven auf und schröpft ausgerechnet in der Krise die so wichtige Eigenkapitalbasis der Unternehmen – gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein zusätzlicher Ballast auf dem Weg aus Krise, der die kleinen und mittleren Kanzleien in Erklärungsnot bringt.

Für DStV-Präsident Lüth eine absolut inakzeptable Situation: „Die wunden Punkte der Gewerbesteuer sind vielfältig. Die Pandemie hat uns diese Schwachstellen einmal mehr vor Augen geführt. Es ist jetzt an der Zeit, eine Modifizierung der Gewerbesteuer als Zuschlag zur Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer umzusetzen. Ist dies politisch nicht durchsetzbar, sind zumindest die derzeit systemwidrigen Hinzurechnungen abzuschaffen.“

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de