Einkommensteuer - 18. Januar 2022

DStV zum Koalitionsvertrag: Investitionen und bessere Abschreibungsbedingungen

DStV, Mitteilung vom 18.01.2022

Die Koalitionspartner wollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter schaffen. Der DStV begrüßt dies und bittet, bei der konkreten Ausgestaltung die Rechtssicherheit und Praktikabilität für die Unternehmen und kleinen und mittleren Kanzleien im Blick zu haben. Ergänzend fordert er zudem die dauerhafte Wiedereinführung der degressiven AfA.

Im Koalitionsvertrag ist eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter vorgesehen, wonach Steuerpflichtige bestimmte in den Jahren 2022 und 2023 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter vom steuerlichen Gewinn abziehen können (sog. Superabschreibung). Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies grundsätzlich. Verbesserte Abschreibungsbedingungen sind ein gutes Mittel, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Krisenzeiten einen Liquiditätsvorteil zu verschaffen. Die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen sind nur temporär. Positiv ist ebenfalls, dass Wirtschaftsgüter, die dem Klimaschutz dienen, so gefördert werden sollen.

Klarheit und Rechtssicherheit bei der Umsetzung gefordert

Die Ausführungen im Koalitionsvertrag sind nachvollziehbarer Weise eher allgemein gehalten. Im BMF-Schreiben vom 26.02.2021 wurden Regelungen für Computerhardware und -software hinsichtlich der Nutzungsdauer getroffen. Steuerpflichtige haben demnach seit 2021 das steuerliche Wahlrecht, diese digitalen Wirtschaftsgüter bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam als Betriebsausgabe zu erfassen. Daher stellt sich in der Praxis nun die Frage, wie die geplante Investitionsprämie für digitale Wirtschaftsgüter ausgestaltet sein wird und sich vom o. g. BMF-Schreiben unterscheidet.

Hinsichtlich der Förderung des Klimaschutzes sollte darauf geachtet werden, dass die Definition für Wirtschaftsgüter, welche „in besonderer Weise“ dem Zweck Klimaschutz dienen, nicht zu eng gefasst wird. Ein unbürokratischer Ansatz wäre hier sehr zu begrüßen, damit für die Unternehmen die Vorteile einer Investitionsprämie nicht durch hohe Bürokratieaufwendungen geschmälert werden. Der DStV regt zudem eine rechtssichere Ausgestaltung der „Superabschreibung“ an.

Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven AfA gewünscht

Die geplanten verbesserten Abschreibungen als Investitionsprämie sind ein erster sehr guter Schritt. Langfristig würde der DStV es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn die degressive Abschreibung dauerhaft wiedereingeführt werden würde. Wie er bereits in der Stellungnahme zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz (DStV-Stellungnahme S 06/20) ausführte, ist die Beschränkung dieser Abschreibungsmöglichkeit auf die Jahre 2020 und 2021 unzureichend. Der Liquiditätsvorteil droht in diesen durch die Corona-Krise geprägten Jahren zu verpuffen. Zuletzt bis 2010 gab es für Unternehmen regulär die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Durch höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren konnten Unternehmen so steuerlich entlastet werden.

DStV-Präsident, StB Torsten Lüth, führt zu den Plänen der Koalitionsparteien aus: „Um Investitionen nachhaltig zu fördern, sind längerfristige Erleichterungen für Unternehmen sehr wichtig. Daher sind verbesserte Abschreibungsbedingungen sehr zu begrüßen. Bei der Umsetzung bitten wir, ein besonderes Augenmerk auf die Rechtssicherheit und die Praktikabilität zu legen. Ergänzend zu den Ausführungen im Koalitionsvertrag sollte die degressive Abschreibung dauerhaft wiedereingeführt werden.“

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de