Betriebsprüfung - 13. Januar 2022

DStV zum Koalitionsvertrag: Betriebsprüfung

DStV, Mitteilung vom 13.01.2022

Die Koalitionspartner wollen die steuerliche Betriebsprüfung modernisieren. Der DStV fordert eine solche Reform schon länger und begrüßt das Vorhaben. Ihm ist wichtig, dass die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen ausreichend berücksichtigt werden.

Betriebsprüfungen dauern in Deutschland zu lange – die Folge sind ein jahrelanges Warten auf Rechtssicherheit und teils eine hohe Zinsbelastung. Es verwundert daher nicht, dass so manche Steuerpflichtige neidisch Richtung Österreich oder Niederlande blicken. Warum? Dort profitieren Unternehmen von dem Konzept der begleitenden Kontrolle. Dieses verspricht deutlich früher Rechtssicherheit als hierzulande.

Dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) ist die lange Verfahrensdauer bereits seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge (vgl. Positionspapier zur Bundestagswahl). Für DStV‑Präsident, StB Torsten Lüth, ist die Sache klar: „Es ist an der Zeit, die Betriebsprüfung zu modernisieren. Kleine und mittlere Unternehmen brauchen früher Rechtssicherheit! Es freut mich, dass die Koalitionspartner dieses Vorhaben nun angehen wollen!“

Die Pläne der Koalitionsfraktionen

Wie gewohnt bietet der Koalitionsvertrag lediglich erste Anhaltspunkte für den Reformwillen der Koalitionspartner. Jedoch ist diesen zu entnehmen, dass bei der Modernisierung verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und der sinnvolle Einsatz neuer Technologien im Fokus stehen. Zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und für eine Verringerung der Steuerbürokratie soll gemäß des Koalitionsvertrags eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene eingerichtet werden.

Die ersten, im Koalitionsvertrag gesetzten Schwerpunkte unterstützt der DStV. Die Kommunikationsmöglichkeiten mit der Finanzverwaltung haben sich zwar in den letzten Jahren – wie vom DStV seit über zehn Jahren gefordert – spürbar verbessert, etwa durch die digitale Belegnachreichung im Rahmen der Veranlagung. Bei der Betriebsprüfung ist in puncto Medienbruchfreiheit aber noch deutlich Luft nach oben. Statt der Überlassung eines Datenträgers wie einer DVD oder eines USB-Sticks wäre etwa eine Cloud-Lösung zeitgemäß und wünschenswert.

Größenunabhängige Reform

Einen ersten Ausblick auf rechtliche Neuerungen bei der Außenprüfung vermisst der DStV hingegen im Koalitionsvertrag. Bereits seit 2019 machen sich Bund und Länder Gedanken zur Modernisierung der Betriebsprüfung – wie Vertreter des BMF etwa im Frühsommer mitteilten (vgl. DStV-Information v. 31.05.2021). Damals zeichnete sich die Überlegung ab, die Reform an bestimmte Größenklassen zu knüpfen.

Der DStV hat sich gegen eine Zweiteilung der Unternehmerschaft ausgesprochen. „Eine Reform muss allen Steuerpflichtigen gleichermaßen zugutekommen!“, fordert Lüth. Dies betonte er auch immer wieder im persönlichen Gespräch, so zum Beispiel mit Dr. Rolf Bösinger (seinerzeit BMF-Staatssekretär) und Dr. Rolf Möhlenbrock (BMF-Steuerabteilungsleiter) (vgl. DStV-Information v. 02.09.2021).

Ungenutzte Möglichkeiten – die zeitnahe Betriebsprüfung

Streng genommen gibt es in Deutschland bereits das Instrument der sog. zeitnahen Betriebsprüfung. Jedoch schränken die Länder das Instrument praktisch auf Großbetriebe ein. Während diese dann mit Tempo geprüft werden, bleiben gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf der Strecke. Abhilfe könnten nach Auffassung des DStV eine zeitnahe Betriebsprüfung auf Antrag und die Verkürzung der Festsetzungsfrist sein. Wichtig: Für alle Steuerpflichtigen! So könnte das langwierige und aufwendige Aufarbeiten lange zurückliegender Sachverhalte vermieden und Bürokratie abgebaut werden. Ein Vorteil für alle Verfahrensbetroffenen: KMU, kleine und mittlere Kanzleien und die Finanzverwaltung.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de