Betriebsprüfung - 1. Juni 2021

DStV positioniert sich zur Modernisierung der Betriebsprüfung

DStV, Mitteilung vom 31.05.2021

Der DStV diskutierte im Webtalk mit Vertretern des Deutschen Bundestags, des BMF und der Wirtschaft über den Status Quo und dringenden Reformbedarf bei der steuerlichen Außenprüfung.

Wie steht es um die steuerliche Betriebsprüfung? Welche Reformüberlegungen gibt es? Diesen Fragen ging der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) in seiner Reihe „Digital Deep Dive“ unter dem Titel „Tax Certainty – Cooperative Compliance – Außenprüfung“ auf die Spur. Benjamin Koller (Referent Steuern und Finanzpolitik, BDI) moderierte den gelungenen Webtalk und diskutierte mit Vertretern des Bundestags, des BMF, der Wirtschaft und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV), der durch RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin) vertreten war.

Status quo: Verbesserungswürdig

Die Berichte aus der Praxis von MdB StB Sebastian Brehm (CDU/CSU-Fraktion) sowie Syndikus-StB Knut Christians (Director Corporate Tax, Wieland-Werke AG), verdeutlichten: Der Wunsch nach frühzeitiger Rechtssicherheit ist hoch. Je zeitnäher eine Betriebsprüfung abgeschlossen werden kann, desto besser.

Mein unterstrich dieses Ansinnen. Eine zeitlich erst spät durchgeführte Prüfung habe schließlich auch rein praktische Probleme. Zu denken sei hier etwa an Anteilseigner- oder schlicht Abteilungsleiterwechsel, die eine zügige, strukturierte Aufarbeitung bei lang zurückliegenden Sachverhalten erschweren. Hinzu würden für Steuerpflichtige unliebsame Zinsbelastungen kommen. Der Bericht des Bundesministeriums der Finanzen aus Oktober 2020 zeige, dass 16,7 % der erzielten Mehrergebnisse bei Betriebsprüfungen 2019 aus Zinsen resultierten. Durch die sich über die Jahre ständig im Wandel befindliche Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen entstehe eine die Unternehmen und deren steuerliche Berater belastende Rechtsunsicherheit.

Neben der langen Dauer stand auch die zum Teil umständliche Kommunikation mit den Finanzbehörden im Fokus der Kritik. Brehm monierte die vielfach schwierige elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden und war ganz auf einer Linie mit Mein. Auch sie bemängelte digitale Ausstattungsdefizite bei der Finanzverwaltung. So müssten etwa durch die in vielen Fällen gewählte Z3-Zugrifssmethode die Daten auf einer DVD oder CD nach wie vor per Post an die Finanzverwaltung geschickt werden. Auch der Kontakt zum Prüfer während der Prüfung gelinge nur über Umwege – etwa über ein zentrales E-Mail-Postfach der Finanzverwaltung. Dies verzögere den Ablauf. Die von Bund und Ländern geplante, datenschutzsichere Container-Lösung wäre hier eine immense Erleichterung und müsse zügig eingeführt werden.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V.