E-Rechnung - 18. August 2022

DStV-Impulse für ein elektronisches Rechnungssystem

DStV, Mitteilung vom 17.08.2022

Der DStV hat mit Blick auf die geplante Einführung eines E-Rechnungssystems Handlungsempfehlungen an das BMF adressiert. Er spricht sich für einen grenzüberschreitend interoperablen Standard aus und regt hierzulande ein dezentrales Meldesystem nach französischem Vorbild an.

Die Planungen zur Einführung eines elektronischen Rechnungssystems laufen: Zum einen tüftelt die EU-Kommission an ihren Plänen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung), um Mehrwertsteuerlücken zu schließen. Einen Legislativvorschlag hat sie für Herbst angekündigt. Zum anderen wollen die Regierungsparteien hierzulande ein bundesweit einheitliches Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einführen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat hierzu in seiner Stellungnahme S 14/22 Impulse an das BMF adressiert.

Interoperabilität der Meldesysteme

Der DStV befürwortet im Grundsatz die Einführung gemeinsamer Meldepflichten innerhalb der EU. Allerdings müssen in einem solchen System z. B. die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten, die Unterschiede der Finanzverwaltung und der steuerrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden.

Frankreich und Italien sind die großen Länder in Europa, die ein digitales E-Rechnungssystem gerade umsetzen bzw. umgesetzt haben – jeweils mit eigenem Strukturmodell.

Auch in einem grenzüberschreitenden Meldesystem sollten die Mitgliedstaaten Landesspezifika berücksichtigen dürfen. Gerade in Deutschland ist hier an die besondere Stellung des steuerberatenden Berufsstands zu denken.

Wichtig ist jedoch, dass am Ende ein gemeinsam genau definierter Datensatz erstellt werden kann, der in einem einheitlichen Datenformat grenzüberschreitend ausgetauscht werden kann. Es kommt mithin auf die Interoperabilität der Transaktionsdaten in einem europäischen System an.

Dezentrale Datenübermittlung

Das französische Modell könnte als Grundlage für ein E-Rechnungssystem in Deutschland dienen.

Dieses sieht die Übermittlung der E-Rechnungen zur Validierung an zertifizierte Verifizierungsplattformen vor. Diese zertifizierten Dritten extrahieren die Rechnungsdaten, validieren die Rechnungen, stellen sie den Empfängern zu und melden die erforderlichen Steuerinformationen an die nationale Plattform der Steuerbehörde.

Allerdings sollte hierzulande dringend der steuerberatende Berufsstand in das E-Rechnungssystem eingebunden sein. Er darf nicht vom schnellen Informationsfluss abgeschnitten sein. Nur dann kann der Berater eine effiziente Beratung gewährleisten.

Anforderungen an zertifizierte Dritte

Gerade bei hochsensiblen Rechnungsdaten muss bei dem Rückgriff auf Dritte die Datensicherheit gewährleistet bleiben. Eine moderne Plattformarchitektur und IT-Security sind daher für mögliche zertifizierte Dritte Pflicht.

Ferner empfiehlt der DStV Datenlokalisierungsauflagen, damit die Daten im Inland, mindestens aber im innereuropäischen Ausland, verbleiben.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de