Berufsstand - 10. Dezember 2021

DStV begrüßt: Ampelkoalition stellt Erörterungen zur Fristenballung in Aussicht

DStV, Mitteilung vom 09.12.2021

Die DStV-Rufe nach einer Entschärfung des Fristendrucks in den Kanzleien ließen nicht nach. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützte die Anliegen jüngst mit einem Antrag. Die Ampel-Partner im Bundestag griffen ihn erfreulicherweise auf.

Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit seiner Information vom 08.12.2021 berichtete, trug sein intensives Werben für eine erneute Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und für einen Verzicht auf die Ordnungsgeldverfahren bei Jahresabschlüssen 2020 bis Ende Mai 2022 erste Früchte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion griff die Anliegen erfreulicherweise in ihrem Entschließungsantrag „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ (BT-Drs. 20/205) auf.

Entschärfung der Fristenballung gewinnt an Fahrt

Am 09.12.2021 hat der Bundestag über den Antrag beraten. Die Bundestagfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP lehnten den Vorstoß erfreulicherweise nicht ab. Sie überwiesen ihn zur Befassung in den Finanzausschuss des Bundestags (BT-Information vom 09.12.2021). Der Bundestag setzte den Finanzausschuss gleichfalls am 09.12.2021 ein. Dessen konstituierende Sitzung wird voraussichtlich im Januar 2022 erfolgen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de