BMF, Mitteilung vom 01.12.2025
Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV) regelt auf Grundlage von § 12 Absatz 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Hauptzollämter (HZA/HZÄ) und wird regelmäßig evaluiert. Anpassungsbedarf kann sich aufgrund von Änderungen anderer gesetzlicher Normen oder aus fachlichen Gründen, beispielsweise der Konzentration von Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten zum besseren Vollzug von Vorschriften (Verwaltungsökonomie) ergeben.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen