DBA - 1. Juli 2020

Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland gebilligt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020

Der Finanzausschuss hat am 1. Juli 2020 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (
19/19385
) zugestimmt. Unter anderem soll mit der Änderung eine Missbrauchsvermeidungsklausel in den Vertrag aufgenommen werden. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu, die Linksfraktion enthielt sich.