EU-Eigenmittelsystem - 24. Juli 2020

Digital- und Plastiksteuer als neue EU-Eigenmittel zur Finanzierung des Aufbauplans

Zur Finanzierung des EU-Aufbauplans „Next Generation EU“ als Reaktion auf die Corona-Krise haben die EU-Staats- und Regierungschefs am 21.07.2020 beschlossen , dass das EU-Eigenmittelsystem reformiert und zukünftig neue Eigenmittelquellen eingeführt werden sollen: Steuer auf nicht recycelte Kunststoffabfälle mit Geltungsbeginn ab 01.01.2021 Die EU-Kommission soll im 1. Halbjahr 2021 einen Vorschlag für ein CO?-Grenzausgleichssystem und für […]

Zur Finanzierung des EU-Aufbauplans „Next Generation EU“ als Reaktion auf die Corona-Krise haben die EU-Staats- und Regierungschefs am 21.07.2020
beschlossen
, dass das EU-Eigenmittelsystem reformiert und zukünftig neue Eigenmittelquellen eingeführt werden sollen:

  • Steuer auf nicht recycelte Kunststoffabfälle mit Geltungsbeginn ab 01.01.2021
  • Die EU-Kommission soll im 1. Halbjahr 2021 einen Vorschlag für ein CO?-Grenzausgleichssystem und für eine Digitalsteuer vorlegen, die spätestens zum 01.01.2023 eingeführt werden sollen.
  • Vorschlag der EU-Kommission für ein überarbeitetes Emissionshandelssystem, das ggf. auf den Luft- und Seeverkehr ausgeweitet wird
  • Im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens könnte auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als neues Eigenmittel in Frage kommen.

Die Einnahmen aus den neuen Eigenmittelquellen werden für die vorzeitige Rückzahlung der am Finanzmarkt aufgenommenen Mittel für den Aufbauplan verwendet.