DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.10.2024
Die EU-Kommission hat Deutschland am 03.10.2024 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, da sie der Auffassung ist, dass die deutschen Bestimmungen zur Gewährung von Steuervorteilen für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) gegen EU-Recht verstoßen. In Deutschland ansässige Personen, die in einem anderen EU-/EWR-Land beschäftigt sind, können derzeit keine Altersvorsorgezulage für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge, die nach dem 01.01.2010 geschlossen wurden, erhalten. Zudem können sie die Beiträge steuerlich nicht absetzen, obwohl die ausländischen Einkünfte in Deutschland besteuert werden. Voraussetzung für den Anspruch des Steuervorteils ist, dass die Personen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen (Bei einer Beschäftigung im Ausland ist das jedoch i. d. R. der Mitgliedstaat der Beschäftigung.). Die EU-Kommission sieht darin eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission den EuGH anrufen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel