Steuerbetrugsbekämpfung - 24. November 2020

DAC8: EU-Kommission veröffentlicht Fahrplan zum automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kryptowerte und E-Geld

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 24.11.2020

Im Aktionsplan für eine faire und gerechte Besteuerung hat die EU-Kommission für das dritte Quartal 2021 eine Änderung der Richtlinie 2011/16/EU angekündigt, die auf eine Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte/E-Geld zu Steuerbetrugsbekämpfungszwecken abzielt. In einem ersten Schritt hat sie am 23.11.2020 einen Fahrplan für die Initiative veröffentlicht, zu dem bis zum 21.12.2020 Feedback gegeben werden kann. Eine öffentliche Konsultation ist für das erste Quartal 2021 geplant.

Die Initiative soll insb. darauf abzielen, dass Steuerbehörden die entsprechenden Informationen erhalten, um Steuerpflichtige, die Geld über Kryptowerte verdienen, besser kontrollieren zu können. Ein weiteres Ziel ist die verbesserte Verwaltungsarbeit und die Reduzierung der Befolgungskosten für Unternehmen durch die Bereitstellung eines gemeinsamen EU-Berichtsstandards.

Die EU-Kommission wird prüfen, welche Daten gesammelt und zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden sollten. Ziel soll es sein, nur die Daten zu sammeln, die für die Risikoanalyse benötigt werden und Steuerprüfungen vereinfachen.

Im Fahrplan hat die EU-Kommission zwei Szenarien aufzeigt:

  • Prüfung, ob Leitlinien, die an die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten und Anbieter von Kryptowerten und E-Geld gerichtet sind, ggf. das Ziel der Steuerbetrugsbekämpfung erreichen.
  • Änderung der Richtlinie 2011/16/EU:
  1. Relevante Daten von Kryptowerten und E-Geld sollen dem verpflichtenden automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten unterliegen.
  2. Verbesserung der Bestimmungen zur Verwaltungszusammenarbeit

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel