Grenzüberschreitende Steuergestaltungen - 26. Juni 2020

DAC-6 – Fristverlängerungen

BRAK, Mitteilung vom 25.06.2020

Der Rat hat sich dafür ausgesprochen, die Fristen für den Informationsaustausch unter der sog. DAC-6-Richtlinie (EU) 2018/822 über den Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen um sechs Monate zu verschieben. Der erste Vorschlag der Kommission hierzu hatte lediglich drei Monate vorgesehen. Je nachdem, wie sich die Pandemie entwickelt, kann diese Frist ein weiteres Mal um bis zu nochmals drei Monate verschoben werden. Die DAC-6-Richtlinie soll nach wie vor ab dem 1. Juli 2020 angewendet werden.