EU-Recht - 4. Juni 2020

COVID-19: Aufbauplan „Next Generation EU“ und Finanzierung über neue Eigenmittel, z. B. Digitalsteuer

Als Reaktion auf die Corona-Krise hat die EU-Kommission am 27.05.2020 einen umfassenden Aufbauplan vorgelegt. Er sieht u. a. ein mit 750 Mrd. Euro ausgestattetes Aufbauinstrument namens „Next Generation EU“ vor, das in den langfristigen EU-Haushalt eingebettet ist. Die auf den Finanzmärkten aufgenommenen Mittel werden den EU-Mitgliedstaaten über EU-Programme bereitgestellt, um Maßnahmen zu stützen, die u. […]

Als Reaktion auf die Corona-Krise hat die EU-Kommission am 27.05.2020 einen
umfassenden Aufbauplan
vorgelegt. Er sieht u. a. ein mit 750 Mrd. Euro ausgestattetes Aufbauinstrument namens „Next Generation EU“ vor, das in den langfristigen EU-Haushalt eingebettet ist. Die auf den Finanzmärkten aufgenommenen Mittel werden den EU-Mitgliedstaaten über EU-Programme bereitgestellt, um Maßnahmen zu stützen, die u. a. für die Ankurbelung der Wirtschaft sowie der Stärkung eines nachhaltigen und robusten Wachstums erforderlich sind.

Die aufgenommenen Mittel müssen aus künftigen EU-Haushalten zurückgezahlt werden. Um u. a. den Druck auf die nationalen Haushalte zu verringern, wird die EU-Kommission zu einem späteren Zeitpunkt des Finanzierungszeitraums neue Eigenmittel vorschlagen. Diesbezüglich könnte ein CO2-Grenzausgleichssystem (zw. 5 Mrd. und 14 Mrd. Euro pro Jahr), Eigenmittel auf Grundlage der Geschäftstätigkeit großer Unternehmen (je nach Ausgestaltung ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr) oder die Digitalsteuer (bis zu 1,3 Mrd. Euro pro Jahr) in Betracht kommen. Sollte es bis Ende des Jahres keine Einigung zur Digitalsteuer auf OECD-Ebene geben, wird die EU-Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen. Diese Vorschläge für neue Eigenmittel werden die Vorschläge der EU-Kommission aus 2018 für Eigenmittel auf der Grundlage einer vereinfachten Mehrwertsteuer und nicht wiederverwerteter Kunststoffe ergänzen.

Außerdem wird die EU-Kommission noch verstärkter gegen Steuerbetrug und sonstige unfaire Praktiken vorgehen. Dadurch sollen die EU-Mitgliedstaaten mehr Steuereinahmen erzielen, die für die Krisenbewältigung benötigt werden. Des Weiteren wird auf das Potenzial der GKKB und auf Steuervereinfachungen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums verwiesen.