BMF, Pressemitteilung vom 20.03.2020
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einzudämmen, hat das Bundesfinanzministerium zahlreiche weitreichende Maßnahmen ergriffen. Dazu zählt ein umfassender Schutzschild mit milliardenschweren Hilfskrediten und steuerlichen Erleichterungen.
Die globale Ausbreitung des Coronavirus stellt Beschäftigte und Unternehmen auch in Deutschland vor große Herausforderungen. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb am 13. März 2020 gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium einen umfassenden Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen errichtet. Damit sollen Arbeitsplätze geschützt und Folgen für Unternehmen alle Größen und Branchen abgefedert werden.
Um das Gesundheitssystem zu wappnen, werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:
- Dem Bundesgesundheitsministerium stehen insbesondere für Schutzausrüstung und das Robert Koch-Institut zusätzlich eine Milliarde Euro bereit.
- Das Bundesministerium für Forschung und Bildung erhält 145 Millionen Euro für die Entwicklung eines Impfstoffs.
- Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzanzüge.
Um betroffene Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, damit sie gut durch die Krise zu kommen. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Pandemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Dafür gilt:
Milliarden-Hilfsprogramm
Die Versorgung von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern mit Liquidität wird erleichtert. Dazu stellt die staatliche KfW-Bankengruppe in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte.
Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen.
Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-18-Corona-Hilfsprogramme-fuer-alle.html
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:
- Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
- Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.
Beschäftigung und Einkommen sichern
Unternehmen können Kurzarbeitergeld nun bereits beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein.
Details zum Kurzarbeitergeld auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Wer infolge der Corona-Krise plötzlich kein Einkommen mehr hat, muss dennoch weiter seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu steht in Deutschland das System der Grundsicherung zur Verfügung. Sie steht nicht nur Arbeitnehmern offen, sondern auch Selbständigen. Um schnell und unbürokratisch zu helfen, soll nun für einige Monate auf die dabei grundsätzlich vorgesehene Vermögensprüfung verzichtet werden.
Gemeinsames europäisches Krisenmanagement
Die Auswirkungen des Coronavirus betreffen ganz Europa. Deswegen verzahnen wir unsere Maßnahmen mit anderen europäischen Regierungen und begrüßen das Vorhaben der EU-Kommission, europaweit Unternehmen, die vom Coronavirus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen und eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro einzurichten.