Nordrhein-Westfalen hilft mittelständischer Wirtschaft schnell, unbürokratisch und wirksam
FinMin NRW, Pressemitteilung vom 02.04.2020
Ab sofort werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land noch weitergehender entlastet, um Ihnen die notwendige zusätzliche Liquidität zu verschaffen: Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen. Damit kann das Land den Unternehmen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich über 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper:
„Die kurzfristige Verbesserung der Liquiditätssituation in den nordrhein-westfälischen Unternehmen ist dringend erforderlich. Mit unseren ergänzenden Maßnahmen bei der Lohnsteuer stellen wir den Unternehmen eine weitere temporäre Liquiditätshilfe zur Verfügung. Zusammen mit unseren bisherigen Maßnahmen ein weiterer wichtiger Schritt für den Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Land.“
Von den bisherigen steuerlichen Maßnahmen wird bereits rege Gebrauch gemacht: Neben der Erstattung von bereits geleisteten Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer wird auch das erheblich vereinfachte, einseitige Antragsformular zur zinslosen Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stark genutzt. Zudem gibt es Erleichterungen bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer und der Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Weiterhin ermöglicht die Finanzverwaltung auf Antrag Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer.
Auch im Bereich Bankenregulatorik und Haftungsrahmen setzt sich die Landesregierung für weitere Verbesserungen ein. Das Land unterstützt die Forderungen der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union (EU) bei Bürgschaften bis zu einem Volumen von 800.000 Euro eine Erweiterung des Umfangs von Garantien auf bis zu 100 Prozent zu ermöglichen. Sobald die Europäische Kommission die beihilferechtlichen Voraussetzungen schafft, werden diese Instrumente den nordrhein-westfälischen Unternehmen so weit wie möglich zugänglich gemacht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Unterstützungen und Erleichterungen – noch mehr als bisher schon – bei den Betroffenen ankommen.
Die NRW-Soforthilfe 2020 stößt bei Kleinunternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbständigen auf enormes Interesse: Seit vergangenem Freitag (27.03.2020) haben mehr als 320.000 Kleinunternehmer, die angesichts der Corona-Krise unter Liquiditätsengpässen leiden, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt. 300.000 Anträge wurden dank des vollständig digitalen Antragsverfahrens und der Bearbeitung auch am Wochenende bereits bewilligt. Rund 225.000 Zuschüsse mit einem Volumen von 2,33 Milliarden Euro wurden am 02.04.2020 zur Auszahlung angeordnet. Damit erhalten mehr als 70 Prozent der Antragsteller bereits nach wenigen Tagen das dringend benötigte Geld.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
„Die Zuschüsse helfen den vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die Finanzierungslücke zu schließen und den Schaden durch die Corona-Krise etwas abzufedern. Wir haben den Unternehmen in dieser für uns alle so herausfordernden Krise schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Ich freue mich sehr, dass es uns dank des herausragenden Einsatzes der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen, bei IT.NRW, bei den Kammern und in meinem eigenen Ministerium gelungen ist, dieses Versprechen so schnell einzulösen. Das ist nicht nur eine starke Teamleistung, sondern zeigt auch, welch wichtigen Beitrag die Digitalisierung zur Leistungsstärke der Verwaltung leisten kann.“
Hintergrundinformationen zur NRW-Soforthilfe 2020 finden Sie
hier
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Hinweis
Noch bis 31. Mai 2020 können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken. Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe sowie weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal:
www.wirtschaft.nrw/corona
- Den Antrag finden Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW.