DStV, Mitteilung vom 04.02.2021
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Sie wollen damit die negativen Folgen der Corona-Pandemie für Familien, Geringverdiener, Wirtschaft und Kultur abfedern.
Mehr als 10 Mio. Euro wollen Union und SPD aufwenden, um diejenigen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zu unterstützen. Darauf haben sie sich am 03.02.2021 geeinigt. Sie haben insbesondere Folgendes beschlossen (vgl. Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 03.02.2021):
Steuerlicher Verlustrücktrag
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung 20 Mio. Euro) angehoben werden. Bereits im Vorjahr wurden die Grenzen von 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. Euro) auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro) angehoben.
Die neue betragsmäßige Anhebung kann Unternehmen zwar mehr Liquidität verschaffen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn sie im unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahr entsprechend hohe Gewinne erwirtschaftet haben.
Coronazuschuss
Erwachsene, die Grundsicherung empfangen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro. Diese sollen die Mehrbelastung, die durch die Corona-Pandemie entsteht, abfedern.
Kinderbonus
Pro Kind wird auf das Kindergeld auch 2021 wieder ein einmaliger Kinderbonus gewährt. Dieser soll 150 Euro betragen. Auf die Grundsicherung soll der Bonus nicht angerechnet werden.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Die Bundesregierung hatte bereits krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Steuerpflichtigen mit kleinen Einkommen den Zugang zu Hartz-IV erleichtert. Dieser erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme soll nun bis 31.12.2021 verlängert werden.
So müssen sich etwa Solo-Selbständige, die krisenbedingt Grundsicherung benötigen, nicht grundsätzlich in branchenfremde Jobs vermitteln lassen.
Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wird über den 30.06.2021 hinaus befristet bis Ende 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % abgesenkt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gastronomie besonders unter den derzeitigen Restriktionen leidet.
Der DStV weist darauf hin, dass dies explizit nur für Speisen gilt. Nicht betroffen ist die Abgabe von Getränken.
Unterstützung der Kulturschaffenden
Um Kunst und Kultur einen Neustart nach der Krise zu ermöglichen, wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ aufgelegt. Dafür wird 1 Mrd. Euro eingeplant.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.