Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.05.2020
Die Auszahlung eines sog. Corona-Bonus durch Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro soll auf jeden Fall steuerfrei sein. Diese Klarstellung fügte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit den Stimmen aller Fraktionen in den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (
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) ein. Der Gesetzentwurf selbst wurde nach Annahme von drei weiteren Änderungsanträgen der Koalition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion angenommen. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.
Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor.
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