Grundsteuer - 18. Oktober 2019

Bundestag stimmt für die Reform der Grundsteuer

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2019

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, für das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer gestimmt. Für den von den Koalitionsfraktionen (
19/11084
) vorgelegten Entwurf für eine Grundgesetzänderung in den Artikeln 72, 105 und 125b stimmten 495 Abgeordnete bei 139 Gegenstimmen und zehn Enthaltungen. Damit wurde die benötigte Zweidrittelmehrheit von 473 Abgeordneten erfüllt. Eine von der Bundesregierung dazu vorgelegte wortgleiche Vorlage (
19/13454
) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.

Der Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Grundsteuer-Reformgesetz (
19/11085
) wurde vom Plenum in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Stimmen der der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der dazu vorgelegte wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (
19/13453
,
19/13713
) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Zuvor war ein zu der Vorlage von der FDP-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (
19/14144
) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grüne gegen das Votum von AfD, FDP und Linke abgelehnt worden.

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ (
19/11086
) wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, der Linken und Grünen gegen das Votum von AfD und FDP angenommen. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (
19/13456
) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Den Entscheidungen lagen jeweils Beschlussempfehlungen (
19/14136
,
19/14138
,
19/14139
) und Berichte (
19/14157
,
19/14158
,
19/14159
) des Finanzausschusses zugrunde.

Damit wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach einem völlig neuen System erhoben. Der Bundestag machte den Weg frei für eines der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres. Der dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu, sodass die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit von 473 Stimmen erreicht wurde.