Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.11.2019
Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG –
19/10940
,
19/11728
,
19/13175
Nr. 11) in 2./3. Lesung beschlossen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (
19/14875
) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (
19/14876
) vor.
Forschung und Entwicklung wird steuerlich gefördert
Gegenstand dieses Gesetzes ist die Einführung einer neuen Regelung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) mit ihren Komponenten Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit (im Sinne der Einstufung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige) Anwendung findet.
Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum EStG und KStG geregelt, um eine bessere Übersichtlichkeit der Regelung, eine klare Abgrenzung von anderen steuerlichen Regelungen und eine einfachere Handhabung für anspruchsberechtigte Unternehmen zu erreichen, wie es im Regierungsentwurf heißt. In einem eigenständigen Gesetz könnten alle Tatbestandsvoraussetzungen, Umfang und Höhe der Förderung sowie die Prüfung der Förderkriterien übersichtlich und umfassend geregelt werden. (…)
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