Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.03.2026
Der Bundestag hat eine Reform der Altersvorsorge beschlossen. Ein dazu von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) wurde am Freitag, 27. März 2026, in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von AfD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4997) zugrunde.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (21/2830). Beide Anträge fanden jeweils gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen des Plenums bei Zustimmung der Antragsteller keine ausreichende Mehrheit. Zu beiden Vorlagen hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/4996) abgegeben.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es.
Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv