Kassensicherungsverordnung - 21. Mai 2021

Bundestag ändert Kassensicherungsverordnung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2021

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (19/2908519/29474 Nr. 2.1) zugestimmt, die die Bundesregierung vorgelegt hat. Dafür votierten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/29841) zugrunde. Ferner wurde ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung der Abgabenordnung (19/15768) abgelehnt. Ziel der Vorlage war es, eine „Bon-Pflicht für Bäcker“ zu verhindern. Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dafür FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/19068) zugrunde. 

Ebenfalls beraten wurde ein Antrag, den die AfD-Fraktion mit dem Titel „Belegausgabepflicht abschaffen – Umwelt, Händler und Handwerk entlasten“ (19/29787) eingebracht hat. Nach der Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.

Verordnung der Bundesregierung

Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann. Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. 

Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Gleiches gilt für Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.

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Quelle: Deutscher Bundestag