Mindeststeuergesetz - 14. November 2025

Bundestag ändert das Mindeststeuergesetz

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.11.2025

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (21/1865, 21/2467, 21/2669 Nr. 24) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2751) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2792) zur Finanzierbarkeit vor.

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Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit den Gesetz werden die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen in deutsches Recht umgesetzt. „Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind“, heißt es im Gesetzentwurf. Daneben werden als Begleitmaßnahmen einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das „erforderliche Maß“ zurückgeführt.

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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv