Berufsstand - 1. Dezember 2020

Bundessteuerberaterkammer fordert Fristverlängerungen

BStBK, Pressemitteilung vom 30.11.2020

Steuerberater, aber vor allem auch ihre Mitarbeiter, arbeiten seit Monaten am Limit, um ihre Mandanten zu unterstützen. Kurzarbeitergeld, Corona-Hilfen, Strukturhilfen, Mehrwertsteuerumstellungen – und es wird weitergehen! Daher bekräftigt BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab, kurz vor dem Treffen der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern am 4. Dezember 2020, seine Forderung, die Fristen für die Abgabe für Steuererklärungen 2019 und die Offenlegung von Jahresabschlüssen zu verlängern.

Weil die mittelständische Wirtschaft auf die Unterstützung ihres Steuerberaters angewiesen ist, ist die Arbeitsbelastung in den Kanzleien seit Monaten extrem hoch. Schwab: „Dieser Zustand kann so nicht weitergehen. Vor allem zum Schutz unserer Mitarbeiter/innen muss jetzt endlich der Druck rausgenommen werden. Wir appellieren an die Verantwortlichen, dem Berufsstand mehr Luft zu verschaffen, um die Steuererklärungen 2019 abzugeben und Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Diese Regelung benötigen wir zeitnah und verbindlich! Wir brauchen Planungssicherheit!“

Zur Situation in den Kanzleien stellt Schwab fest: „Der steuerberatende Beruf, ein freier Beruf, ist sich seiner Gemeinwohlorientierung durchaus bewusst und unterstützt die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen nach besten Kräften. Die originären Aufgaben, die die Einnahmen des Staates sicherstellen, wie beispielsweise die Finanz- und Lohnbuchführung, die Jahresabschlusserstellung und die Erstellung von Steuererklärungen, müssen selbstverständlich fortgeführt werden. Das ist essenziell, gerade in diesen Zeiten. Die Corona-Hilfen haben jedoch die personellen Ressourcen der Kanzleien erheblich beschnitten.“

Hinzu kommt, dass auch die Kanzleien unter erschwerten Corona-Bedingungen arbeiten müssen. Auf diese Situation weist die Bundessteuerberaterkammer seit Monaten hin. So hatte sie sich an die Bundesminister Scholz und Altmaier gewandt, weitere Eingaben an die Ministerien eingereicht und in Gesprächen mit den zuständigen Staatssekretären und Abteilungsleitern mit Nachdruck eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert.

Die Signale aus den Ministerien waren bislang verhalten, die Notwendigkeit einer Fristverlängerung werde geprüft. Der auch schon erfolgte Hinweis auf technische Probleme bei der Umsetzung vermag nicht zu überzeugen, da es bereits in diesem Jahr unproblematisch eine entsprechende Fristverlängerung gab.

Quelle: BStBK