ATAD-Umsetzungsgesetz - 20. April 2021

Bundesregierung will Richtlinie gegen Steuertricks umsetzen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.04.2021

Die Bundesregierung will Steuervermeidung von Unternehmen verhindern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652) vorgelegt. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die vorgegebenen Mindeststandards der Richtlinie, es gebe aber in einigen Bereichen Anpassungsbedarf. Der Entwurf soll die Artikel zu Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung sowie zu Hybriden Gestaltungen umsetzen und die Hinzurechnungsbesteuerung reformieren. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermehreinnahmen von 235 Millionen Euro jährlich.

Die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen Formen von aggressiver Steuerplanung eingesetzt werden müssen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 518/2021