Kfz-Steuer - 3. Juli 2020

Bundesrat unterstützt geplante Anhebung der Kfz-Steuer

Bundesrat, Mitteilung vom 03.07.2020

Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer ab 2021. Der Regierungsentwurf stand am 3. Juli 2020 zur Beratung auf der Tagesordnung der Länderkammer. Änderungsvorschläge der Ausschüsse erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Vor allem für SUVs wird es teuer

Nach den Plänen der Bundesregierung greift die Klimakomponente greift ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Laut Gesetzentwurf steigt der Steuersatz gestaffelt von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95g/km bis 115g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195g/km). Teurer wird es damit vor allem für SUV und Sportwagen.

Förderung emissionsarmer Pkw

Demgegenüber sollen besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren entlastet werden. Bei einem CO2-Wert bis 95g/km gilt für sie eine Steuervergünstigung von 30 Euro im Jahr. Sie wird für maximal 5 Jahre gewährt und endet spätestens zum 31. Dezember 2025.

Verlängerte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Außerdem soll die Geltung der zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Danach gilt sie künftig für Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Längstens wird sie bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Bislang sollte die Steuerbefreiung nur bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Entlastung des Handwerks

Weitere Steuerliche Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe: Kleintransporter bis zu 3,5 t werden künftig nach den gewichtsbezogenen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sobald er das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat – dann zur endgültigen Entscheidung.