Geldwäschebekämpfung - 3. Mai 2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner stellt die neue Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch den Zoll vor

BMF, Pressemitteilung vom 03.05.2023

Eine zentrale Herausforderung für den Zoll und die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ist die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) und Geldwäsche. Der Koalitionsvertrag setzt hier einen wichtigen Schwerpunkt. Seit Langem nimmt der Zoll eine aktive Rolle in der Sicherheitsarchitektur des Bundes ein und leistet dabei unverzichtbare Arbeit.

Mit den geführten Ermittlungsverfahren gegen Organisierte Kriminalität (zuletzt 117 im Jahr 2021) stand der Zoll mit dem Zollfahndungsdienst sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den vergangenen Jahren stets an der Spitze aller Bundesbehörden.

Um den mit hoher Dynamik und überwiegend international agierenden Täterstrukturen weiterhin schlagkräftig zu begegnen, ist die Bekämpfung von OK und Geldwäsche permanent weiterzuentwickeln.

Der Bundesfinanzminister hatte daher die Generalzolldirektion in diesem Kontext beauftragt, ein Konzept für eine zukunftsgerichtete Strategie für den Zoll zu entwickeln, die die heutigen sowie künftigen Herausforderungen bei der Bekämpfung adressiert und neue Impulse setzt. Ziel ist es, unter Wahrung der Einheit des Zolls als Ganzes, Effektivität und Effizienz zu steigern, die Digitalisierung sowohl in der Sachausstattung als auch durch unterstützende IT-Technik zu verbessern und die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene zu stärken.

Das nun von der Generalzolldirektion vorgelegte Konzept unterstreicht, dass der Zoll, aufgrund seiner einzigartigen Expertise bezüglich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der ausgezeichneten Vernetzung zu Partnerbehörden im In- und Ausland bereits heute gut aufgestellt ist. Die Voraussetzungen für eine schlagkräftige OK-Bekämpfung sind beim Zoll also vorhanden. Es gilt nun, sich mit einer weiterentwickelten Strategie, der Dynamik der sich permanenten verändernden international agierenden Täterstrukturen und Deliktsphänomenen nicht nur anzupassen, sondern möglichst einen Schritt voraus zu sein.

„Der Zoll wird mit der neuen Strategie noch schlagkräftiger, fokussierter und effizienter. Wir nutzen die Stärken des Zolls auch bei den Finanzermittlungen. Neben einer nachhaltigen Strafverfolgung gilt es, die Täter da zu treffen, wo es ihnen am meisten weh tut: Bei illegal erlangtem Vermögen.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Der Bundesfinanzminister hat deshalb heute die Generalzolldirektion beauftragt, zur Stärkung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche bis zum zweiten Quartal 2025 Folgendes umzusetzen:

  1. Einrichtung eines OK-Bekämpfungszentrums für den Zoll im Zollkriminalamt (ZKA)
  2. Schaffung von regionalen „OK-Ermittlungszentren“ im Zollfahndungsdienst und in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung und durch regionale Schwerpunktsetzung
  3. Aufbau eines Innovationszentrums für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für den Zoll im ZKA
  4. Stärkung der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen im Zoll

Darüber hinaus sind weitere querschnittliche Optimierungsmaßnahmen geplant, wie der Ausbau der Spezialeinheiten des Zolls und die Optimierung der Fortbildung.

Ein maßgeblicher und übergreifender Aspekt ist die umfassende Digitalisierung der Ermittlungen. Diese wird künftig einen wesentlichen Beitrag für die Entlastung der Ermittlungsprozesse im Zoll leisten und eine noch schnellere und effizientere Aufgabenwahrnehmung ermöglichen.

Durch die Intensivierung und Verzahnung der delikts- und einheitenübergreifenden Zusammenarbeit (insbesondere zwischen den regionalen OK-Ermittlungszentren, aber auch mit den übrigen Bereichen des Zolls) wird zudem eine stärkere Vernetzung und gegenseitige Unterstützung der Ermittlungseinheiten sichergestellt. Dieses eng verzahnte Vorgehen macht den Zoll bereits jetzt erfolgreich und wird nun fokussierter für Aufdeckung, Aufklärung und Zerschlagung von Strukturen der Organisierte Kriminalität eingesetzt.

Für eine personelle Stärkung im Zuge der Reform werden Planstellen aus bestehenden Haushaltvermerken priorisiert dem Zollfahndungsdienst zugeführt. Damit können die personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planungen geschaffen werden, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen